Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Welche Möglichkeiten die Fahrlehrerausbildung zu finanzieren gibt es eigentlich? Eigenfinanzierung / Steuerliche Absetzbarkeit durch Werbekosten

Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit und das Jobcenter

Mit einem Bildungsgutschein werden die Kosten der Fahrlehrerausbildung von der Agentur für Arbeit / Jobcenter übernommen. Die umfangreichen Voraussetzungen einer Förderung
erfahren Sie von Ihrem Kostenträger.

Gern beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.

Aufstiegs-BAföG

Wenn Sie bereits über eine Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen, kann die Fahrlehrerausbildung über das Aufstiegs-BAföG finanziert werden.

Die zuständigen Ämter unterscheiden sich je nachBundesland.

Eine Auflistung der zuständigen Behörden sowie weitere Informationen über die Antragstellung und die Voraussetzungen einer Förderung durch Aufstiegs-BAföG finden Sie auf dem
Informationsportal über das Aufstiegs-BAföG.

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation kann die Deutsche Rentenversicherung die Kosten der Fahrlehrerausbildung übernehmen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung.

Förderung durch den BFD

Für ehemalige Zeitsoldaten kann der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) die Finanzierung der Ausbildung übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Stelle des BFD.

Eine Übersicht über die Standorte finden Sie auf dem Portal des BFD.

Eigenfinanzierung / Steuerliche
Absetzbarkeit durch Werbekosten

Die Kosten der Fahrlehrerausbildung werden aus eigener Tasche finanziert. Ausgaben bis € 6.000,-, sofern es sich bei der Fahrlehrerausbildung um die Erstausbildung handelt, können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Ist bereits eine Erstausbildung vorhanden können die Ausgaben für die Fahrlehrerausbildung als Werbekosten unbeschränkt geltend gemacht werden, sofern die Ausgaben im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.

Wir beraten Sie gern zu allen Förderungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich einen Termin. Telefonisch unter 0345 57 02 94 12‬.